Im Rahmen des Konjunkturpaketes hat die Bundesregierung eine Mehrwertsteuerabsenkung von 19% auf 16% sowie 7% auf 5% für den Zeitraum 01.07.20 bis 31.12.20 beschlossen. Die Änderung der MwSt-Sätze stellt zahlreiche Unternehmen vor eine bürokratische Herausforderung und erfordert eine clevere Umstellung im ERP-System.
Der Entwurf eines begleitenden Schreibens des Bundesfinanzministerium als PDF finden Sie hier.
Grundsätzlich gilt für alle, die ein eigenes Buchhaltungssystem einsetzen, dass Buchungen mit geänderten Steuersätzen nachvollziehbar sein müssen. xalution empfiehlt daher, dass hierfür separate Steuercodes verwendet werden sollten. Wie dies konstruktiv in Ihrem Dynamics-365-Finance-System abgebildet werden kann, zeigen wir Ihnen wie folgt:
Die einfachste Umsetzung in Ihr Dynamics-365-Finance-System
Die einfachste Möglichkeit besteht darin, den am Steuercode eingestellten Mehrwertsteuersatz zu ändern. Das kann sogar datumsgesteuert passieren, so dass die Einstellungen im Vorfeld vorgenommen werden können.
Hierbei ist jedoch wichtig zu berücksichtigen, dass der gleiche Steuercode, der am 30.06. eine Buchung mit 19% Umsatzsteuer ausgelöst hat, am 01.07. eine Buchung mit 16% auf den gleichen Konten erzeugt. Die immer zu gewährleistende Nachvollziehbarkeit wird auch sehr erfahrene Buchhalter vor große Herausforderungen stellen. Zumal auch noch nicht bekannt ist, ob und wie der reduzierte Steuersatz in der Umsatzsteuervoranmeldung separat ausgewiesen werden muss. Tritt jedoch dieser Fall ein, ist die Lösung auf ein separates Reporting rekurrieren zu können, umso wichtiger.
Für eine bessere Auswertbarkeit: Einen zweiten Steuercode einrichten
Unsere Empfehlung hierbei ist: Richten Sie einen zweiten Steuercode ein und versehen Sie ihn mit einem von – bis Datum.
– Richten Sie auch beim Standardmehrwertcode ein von – bis Datum ein. So wird dann jeweils der korrekte Steuersatz gezogen und die Auswertbarkeit ist auch gegeben.
Über die Einstellung “Typ des Berechnungsdatums” kann der Großteil aller Fälle automatisiert gebucht werden.
Die optimale Lösung für Ihr Dynamics-365-Finance-System
Eine erfolgreiche Integration der gesenkten MwSt.-Sätze ins eigene ERP-System bedeutet auch, für alle Situationen im Geschäftsalltag gewappnet zu sein, z.B. in Bezug auf Warenretouren und nachlaufende Rechnungen. Erfolgte beispielsweise die Lieferung im Juni, findet die Rechnungstellung erst im Juli statt, so müssen Rechnungen mit dem „alten“ MwSt.-Satz gebucht werden können. Das gleiche gilt natürlich auch für die Umstellung im Januar 2021 wieder auf den „alten“ Satz von 19%. – All diese Sachverhalte erfordern, dass sowohl der Steuercode mit 19% als auch der mit 16% jederzeit, während der 6 Monate, in denen die Mehrwertsteuerabsenkung gilt, nutzbar ist.
Daher empfehlen wir unseren Kunden eine neue Mehrwertsteuergruppe in D365 anzulegen, die Ihnen ermöglicht, Vorgänge exakt zu buchen. Diese wird mit der Artikelmehrwertsteuergruppe verknüpft, die zum Steuersatz von 19% führt. Am 01.07.2020 werden dann alle Kunden (im Inland) mit der neuen Gruppe aktualisiert und ab der Rückumstellung am 01.01.2021 wieder reibungslos zurückgesetzt (in der Regel per Job). So hat der Anwender richtige Vorschlagswerte, kann jedoch, falls erforderlich, Anpassungen beim Buchen vornehmen und bekommt immer den korrekten Steuersatz.