Konsignationslager und neue Umsatzsteuerregelungen – was ändert sich?
Unternehmen, die Konsignationslager nutzen, müssen sich auf wichtige steuerliche Anpassungen einstellen. Die EU plant, die seit 2020 geltenden Regelungen durch neue Vorgaben schrittweise zu ersetzen. Ziel ist es, die Umsatzsteuerregelungen europaweit zu modernisieren und zu vereinfachen. Für Unternehmen bedeutet das: Prozesse überdenken, Systeme anpassen und steuerliche Compliance sicherstellen.
Die wichtigsten Änderungen im Überblick
Bislang konnten Unternehmen Waren in ein Konsignationslager eines anderen EU-Landes verlagern, ohne sich dort steuerlich registrieren zu müssen – vorausgesetzt, die Entnahme der Ware durch den Kunden erfolgte innerhalb eines Jahres. Dies vereinfachte die Abwicklung und reduzierte bürokratische Hürden.
Ab 2028 wird diese Regelung schrittweise durch neue Prozesse ersetzt. Künftig sollen zentrale Verfahren wie der One-Stop-Shop (OSS) stärker genutzt werden, um Steuerpflichten transparenter und effizienter zu gestalten. Zudem wird das Reverse-Charge-Verfahren in bestimmten Fällen verpflichtend, wodurch die Umsatzsteuerpflicht direkt auf den Leistungsempfänger übergeht. Unternehmen müssen sich daher frühzeitig mit den neuen Anforderungen auseinandersetzen, um mögliche Risiken zu vermeiden.
Wichtige Fristen:
- Juni 2028: Letzte Möglichkeit zur Lieferung in ein Konsignationslager
- Juli 2028: Beginn der schrittweisen Einführung neuer Prozesse
- Juni 2029: Letzter Termin für die Erfassung bereits eingelagerter Waren.
Was bedeutet das für Unternehmen?
Die neuen Regelungen erfordern Anpassungen in steuerlichen Abläufen und IT-Systemen. Besonders relevant sind folgende Aspekte:
- Steuerliche Registrierungspflichten: Wo müssen sich Unternehmen künftig steuerlich registrieren?
- Meldepflichten und Dokumentation: Welche Änderungen ergeben sich für die Erfassung und Meldung von Umsätzen?
- Optimierung interner Prozesse: Wie können Abläufe effizient umgestellt werden, um den neuen Anforderungen gerecht zu werden?
Wie unterstützt Microsoft Dynamics 365?
Mit Microsoft Dynamics 365 Finance & Supply Chain lassen sich die neuen Vorgaben einfach und effizient umsetzen:
- One-Stop-Shop (OSS) Integration: Steuerpflichten lassen sich zentral verwalten und reduzieren den administrativen Aufwand.
- Automatisierte Steuerberechnung: Die neuen Reverse-Charge-Regelungen können systemseitig abgebildet werden.
- Erweiterte Reporting-Funktionen: Durch automatisierte Berichte behalten Unternehmen ihre steuerlichen Verpflichtungen im Blick.
Jetzt handeln – für eine reibungslose Umstellung
Unternehmen sollten sich frühzeitig mit den anstehenden Änderungen auseinandersetzen, um Compliance-Risiken zu minimieren und ihre Prozesse rechtzeitig anzupassen. Microsoft Dynamics 365 Finance & Supply Chain bietet die notwendige Flexibilität, um auf gesetzliche Änderungen zu reagieren und Steuerprozesse effizient zu automatisieren.
Wir unterstützen unsere Kunden gerne dabei, diese Herausforderungen nicht nur als Pflicht, sondern auch als Chance zu sehen – durch optimierte Prozesse, reduzierte Risiken und eine zukunftssichere ERP-Strategie.
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